Mit dem Kauf eines Voiceovers treten wir die sogenannten Nutzungsrechte ab. Alle Urheberrechte und Eigentumsrechte verbleiben bei uns. Die Nutzung des Voiceovers wird im Laufe des Bestellprozesses abgefragt! Die Lizenz beinhaltet bis zu drei Charakteristika, die Du im Bestellprozess auswählen kannst.
Die Nutzung jeder Bestellung wird auf die ausgewählten Voiceover-Art reduziert. Hier stehen Auswahlmöglichkeiten wie Erklärvideo, Werbung, Telefonansagen, Audioguides und andere Arten von Voiceovern zur Verfügung. Zum Beispiel: Wenn Du ein Erklärvideo-Voiceover kaufst, kannst Du diese Audiodatei nur im jeweiligen Video-Projekt für das Erklärvideo verwenden, aber nicht das gesamte Audio oder Teile davon als Werbe- oder Dokumentationsprojekt. Eine einfache Faustregel wäre hier: "Eine Lizenz für ein Projekt!"
Die geografische Nutzung (nur bei Auswahl „Werbung“): Hier stehen Dir folgende Optionen zur Auswahl - „Lokal“, „Regional“, „National“, „Weltweit“ und „Nur Web“. Bitte prüfe im Vorfeld, wie das Voiceover eingesetzt werden soll, um spätere Forderungen einer Nachlizensierung zu vermeiden. Die geografische Nutzung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Werbespot! Soll dieser beispielsweise in der Region Köln ausgestrahlt werden, muss die Option „Regional“ (Region mit > 1 Million Einwohner) ausgewählt werden. Rundfunkspots für die Region Magdeburg können als „Lokal“ abgerechnet werden. Die Auswahl „Nur Web“ umfasst zwar eine weltweite Nutzung, sie darf aber nur für kommerzielle Werbezwecke ausschließlich in webbasierten Diensten wie Browser und App genutzt werden wie Radiostreams, Youtube, eigene Webseite, Spotify.
Für „Werbung“, aber auch „Erklärvideos“, „Promos“ und andere Voiceover-Arten muss die kommerzielle Nutzung geklärt werden. Hier steht dir die Auswahl „Paid media“ und „Unpaid media“ zur Verfügung. Unter „Unpaid media“ fallen E-Learning Programme, firmeninterne Intranetbeiträge aber auch TV-Dokumentationen. „Paid media“ sind alle Voiceover mit denen direkt oder indirekt Einnahmen erzielt werden. Dazu gehört die klassische TV-Werbung, ein bezahlter YouTube-Spot, Facebook Sponsored Posts und auch Eventpromos.
Abschließend wird die Nutzungsdauer festgeschrieben. 40 Prozent aller Auftraggeber entscheiden sich für die einjährige Nutzung des Voiceovers. Und jeweils rund 30 Prozent für die 3 jährige und unlimitierte Nutzungsdauer. Vor allem für Onlinevideos ist eine unlimitierte Nutzung anzuraten, da sich Videos schnell illegal verbreiten können. Da die Verantwortung der Nutzung des Voiceovers beim Auftraggeber liegt und um späteren Lizenznachforderungen zu entgehen, empfehlen wir hier die entsprechenden zeitlich unbefristete Nutzung auszuwählen.
Wenn Du ein Voiceover auf Radiomachen.de bestellst, darfst Du die Audiodatei, wie auf der Kaufseite beschrieben, verwenden. Dies bestätigst du nach Auswahl der Lizenz mit einem weiteren Häkchen.
Anschließend musst du nur noch den Text hochladen, darfst weitere Extras wie die Videosynchronisation wählen und schickst die Bestellung ab.
Hinweis: Wir können jede Bestellung auch nach Abschluss der Bestellung ablehnen, wenn Dein Manuskript illegale, unmoralische oder diffamierende Texte enthält oder wenn andere Gründe gegen eine Produktion sprechen. Wenn wir trotz Prüfung versehentlich illegale Voiceover-Texte aufnehmen, haften wir nicht für eventuelle Ansprüche Dritter. Die Verwendung der Voiceovers liegt in der Verantwortung des Käufers.
Radiomachen.de haftet nicht für Ansprüche oder zufällige Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die sich aus dieser Lizenz, der Lieferung oder Ihrer Verwendung der Lieferung ergeben.
Mit der Lieferung des Voiceovers erhältst du eine entsprechende Lizenz per pdf.
Die kompletten AGBs kannst Du hier nachlesen.